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Steuern

Crypto-Steuer 2026: FIFO, LIFO oder Durchschnittsmethode – was gilt nach MiCA?

Warum die Bewertungsmethode über Ihre Steuerlast entscheidet Wer mehrfach dieselbe Kryptowährung kauft und später wieder verkauft, steht vor einer Frage, die erhebliche…

Warum die Bewertungsmethode über Ihre Steuerlast entscheidet

Wer mehrfach dieselbe Kryptowährung kauft und später wieder verkauft, steht vor einer Frage, die erhebliche steuerliche Konsequenzen hat: Welche Coins wurden beim Verkauf eigentlich veräußert – die zuerst gekauften, die zuletzt gekauften, oder ein Durchschnitt aus allen? Diese Frage klingt technisch, ist aber hochrelevant: Je nach gewähltem Verfahren können sich Gewinne, Verluste und die anrechenbare Haltedauer grundlegend unterscheiden.

Kryptowährungen sind fungibel – ein Bitcoin ist wie ein anderer Bitcoin. Da sich physisch nicht nachvollziehen lässt, welche Coins bei einem Verkauf konkret den Besitzer wechseln, helfen sogenannte Verbrauchsfolgeverfahren dabei, eine rechnerisch eindeutige Reihenfolge festzulegen. Die drei gängigsten Methoden sind FIFO, LIFO und die Durchschnittsmethode. In Deutschland ist jedoch nicht jede dieser Methoden steuerlich zulässig.

ℹ️ Hinweis: MiCA und DAC8 ändern an den Bewertungsmethoden selbst nichts. Die neuen Regelungen erhöhen jedoch die Transparenz und Kontrolltiefe des Finanzamts – was eine korrekte und konsistente Methodenanwendung wichtiger macht als je zuvor.


Die drei Methoden im Überblick

FIFO – First In, First Out

Bei der FIFO-Methode gelten die zuerst angeschafften Coins als zuerst verkauft. Das entspricht der chronologischen Reihenfolge: Wer früh gekauft hat, verkauft rechnerisch auch die ältesten Bestände zuerst.

Praktisches Beispiel: Ein Anleger kauft im Januar 2024 einen Bitcoin für 40.000 Euro und im Juni 2024 einen weiteren für 55.000 Euro. Im März 2025 verkauft er einen Bitcoin für 80.000 Euro.

  • Per FIFO gilt: Der Januar-Bitcoin wurde verkauft. Haltedauer: über 1 Jahr → Gewinn steuerfrei
  • Der teurere Juni-Bitcoin liegt noch im Depot

FIFO kann damit – gerade in steigenden Märkten – erhebliche Steuervorteile bedeuten: Ältere Coins erreichen schneller die 1-Jahres-Grenze und lösen damit die Steuerfreiheit aus.

LIFO – Last In, First Out

Die LIFO-Methode dreht die Reihenfolge um: Die zuletzt gekauften Coins gelten als zuerst verkauft. In bestimmten Marktphasen – etwa wenn kurzfristig höhere Einstiegspreise vorliegen – kann das zu einem niedrigeren steuerpflichtigen Gewinn führen.

Gleiches Beispiel, andere Methode: Der Juni-Bitcoin (55.000 Euro) gilt als verkauft. Gewinn: 25.000 Euro, aber Haltedauer unter 1 Jahr → voll steuerpflichtig zum persönlichen Einkommensteuersatz.

Das klingt auf den ersten Blick nach einer interessanten Option – ist in Deutschland jedoch problematisch (dazu gleich mehr).

Durchschnittsmethode

Bei der Durchschnittsmethode werden die Anschaffungskosten aller gehaltenen Coins einer Kryptowährung zusammengezählt und durch die Gesamtmenge dividiert. Dieser Durchschnittspreis wird dann als Basis für die Gewinnberechnung genutzt.

Vorteil: Die Methode glättet Preisschwankungen und bietet eine stabilere Berechnungsgrundlage – besonders praktisch für Anleger, die über lange Zeiträume hinweg regelmäßig gekauft haben.

Nachteil: Die Methode berücksichtigt keine individuellen Haltedauern pro Einheit. Ältere, bereits steuerfreie Coins werden mit neueren Beständen vermischt, was die klare Trennung nach der 1-Jahres-Frist erschwert.


Was sagt das BMF? Die aktuelle Rechtslage 2026

FIFO: Klare Empfehlung des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich in seinem Schreiben vom 6. März 2025 klar positioniert: Kryptowährungen gelten als „andere Wirtschaftsgüter” gemäß § 23 EStG, und für die Berechnung der Haltedauer ist die FIFO-Methode grundsätzlich anzuwenden. In der Praxis ist FIFO damit die am weitesten verbreitete und von nahezu allen Finanzämtern sowie Steuerberatern akzeptierte Methode.

Es gibt zwar nach wie vor keine gesetzlich festgeschriebene Pflicht zur FIFO-Methode, jedoch akzeptiert jedes Finanzamt und jeder Steuerberater diese Variante.

LIFO: Vom BMF abgelehnt – mit einem Urteil im Hintergrund

Die LIFO-Methode ist steuerrechtlich umstritten. Die LIFO-Methode wird von den Finanzämtern in der Regel nicht akzeptiert.

Allerdings hat das Finanzgericht Nürnberg in einem Urteil vom 22. Januar 2025 festgestellt, dass keine gesetzliche Sonderregelung für Kryptowährungen existiert, die die Anwendung von FIFO zwingend vorschreibt. Das Gericht erachtete LIFO im verhandelten Fall als zulässig.

Dennoch gilt: Aufgrund der klaren Positionierung des BMF ist davon auszugehen, dass die Anwendung der LIFO-Methode zumindest bei den Finanzämtern nicht akzeptiert wird. Insoweit müsste ggf. gerichtlich gegen den Steuerbescheid vorgegangen werden, um eine Berechnung anhand von LIFO zu erwirken.

Für die große Mehrheit der Anleger ist LIFO damit keine praktikable Wahl – es sei denn, man ist bereit, einen möglichen Rechtsstreit mit dem Finanzamt einzugehen.

Durchschnittsmethode: Vom BMF ausdrücklich erwähnt

Hier ist die Situation differenzierter. Das BMF weist in seinem Schreiben ausdrücklich auf die Durchschnittsmethode zur Wertermittlung hin. Sie ist damit zumindest grundsätzlich argumentierbar – wird in der Praxis jedoch seltener genutzt, da die FIFO-Methode in den meisten Fällen steuerlich günstiger ist und auf sicherem Terrain steht.

⚠️ Wichtig: Die gewählte Methode muss konsistent angewendet werden. Ein nachträglicher Wechsel der Bewertungsmethode zwischen verschiedenen Steuerjahren ist steuerrechtlich problematisch und kann zu Beanstandungen führen.


FIFO und die Depot-Trennung: Ein oft übersehener Hebel

Eine der wichtigsten praktischen Besonderheiten bei der FIFO-Methode betrifft die Depot- bzw. Wallet-Ebene. Das Verbrauchsfolgeverfahren wird nicht plattformübergreifend für alle Coins angewendet, sondern grundsätzlich je Depot oder Wallet getrennt berechnet.

Das hat eine wichtige Konsequenz: Wer auf derselben Exchange oder in derselben Wallet Coins sowohl für langfristiges Halten als auch für kurzfristiges Trading vorhält, riskiert, dass beim Verkauf von Trading-Positionen rechnerisch ältere Langzeitbestände als veräußert gelten – und damit eventuell die Steuerfreiheit dieser Altbestände ausgehebelt wird.

Empfehlung der Praxis: Separate Wallets oder Exchange-Konten für Langzeit-Holdings und aktives Trading führen. So bleibt die FIFO-Reihenfolge in beiden Depots unabhängig voneinander und die Steuerfreiheit älterer Bestände wird nicht durch Handelstransaktionen gefährdet.

ℹ️ Tipp: Wer CeFi-Konten (Exchange) und Self-Custody-Wallets (Hardware Wallet, Software Wallet) getrennt führt, hat damit automatisch eine sinnvolle Trennung der FIFO-Berechnungsgrundlagen.


Wie MiCA und DAC8 die Methodenwahl beeinflussen

Direkt ändern MiCA und DAC8 nichts an den Bewertungsmethoden. Indirekt erhöhen sie jedoch den Druck zur korrekten und nachvollziehbaren Anwendung erheblich – und zwar aus zwei Gründen:

1. Mehr Daten beim Finanzamt: Krypto-Plattformen müssen dem BZSt sämtliche Kontostände sowie alle Ein- und Auszahlungen in Wallets übermitteln. Auch Käufe und Verkäufe sowie Tauschgeschäfte zwischen Kryptowährungen müssen gemeldet werden. Das Finanzamt kann damit künftig eigenständig die Plausibilität der angegebenen Gewinne prüfen.

2. Standardisierte Reports: MiCA-lizenzierte Anbieter sind zu einheitlicher Datendokumentation verpflichtet. Das bedeutet, dass die von Plattformen ausgestellten Transaktionsreports zunehmend nach denselben Standards aufgebaut sind – und direkt mit den Angaben in der Steuererklärung abgeglichen werden können.

Wer FIFO in seiner Steuersoftware anwendet, aber einen Platform-Report einreicht, der LIFO oder eine andere Methode nahelegt, riskiert Nachfragen. Konsistenz zwischen eigener Berechnung und Plattformdaten wird wichtiger.


Vergleich der drei Methoden auf einen Blick

Merkmal FIFO LIFO Durchschnitt
Steuerliche Akzeptanz ✅ Voll akzeptiert ⚠️ Meist abgelehnt ✅ Grundsätzlich zulässig
BMF-Schreiben Empfohlen Abgelehnt Ausdrücklich erwähnt
Steueroptimierung Gut bei langem Holding Evtl. günstiger bei Bullenmärkten Glättet Schwankungen
Haltedauer-Tracking Klar und nachvollziehbar Komplex, rechtlich unsicher Schwieriger pro Einheit
Praxis-Empfehlung ✅ Standard ❌ Nur mit Steuerberater Einzelfallprüfung

Welche Steuersoftware nutzt welche Methode?

Professionelle Krypto-Steuerprogramme wie Blockpit, CoinTracking oder Koinly wenden standardmäßig das FIFO-Verfahren an, da es in Deutschland als maßgeblich gilt. Die meisten Tools ermöglichen jedoch auch einen Wechsel zur Durchschnittsmethode.

Professionelle Tools wie Blockpit oder CoinTracking unterstützen die deutsche Steuerlogik und wenden automatisch das FIFO-Verfahren an, welches von den deutschen Finanzämtern in der Regel vorgeschrieben wird. Diese Programme erstellen einen fertigen Steuerbericht, den man einfach der Einkommensteuererklärung beilegen kann.

Bei der Toolauswahl gilt: Wer auf mehreren Plattformen handelt und Coins zwischen Wallets transferiert, sollte eine Software wählen, die Wallet-zu-Wallet-Transfers als Eigenübertrag erkennt und nicht fälschlicherweise als steuerpflichtigen Verkauf wertet.


Verluste: Auch bei der Methode relevant

Die gewählte Bewertungsmethode beeinflusst nicht nur Gewinne, sondern auch die Höhe der steuerlich nutzbaren Verluste. Crypto-Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften lassen sich mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Jahr verrechnen. Nicht genutzte Verluste können zudem unbegrenzt in Folgejahre vorgetragen werden.

Wer in einem Jahr Verluste realisiert und diese dokumentiert hat, kann sie mit späteren Gewinnen verrechnen – eine Strategie, die als Tax Loss Harvesting bekannt ist. Auch hier gilt: Die gewählte Bewertungsmethode bestimmt, welche Coins als mit Verlust verkauft gelten.


Fazit: FIFO ist der sichere Weg – mit Ausnahmen

Für die große Mehrheit der Krypto-Anleger in Deutschland ist FIFO die richtige und sicherste Wahl. Sie ist vom BMF empfohlen, von allen Finanzämtern akzeptiert, von allen gängigen Steuerprogrammen implementiert und im Zusammenspiel mit der 1-Jahres-Haltedauer oft auch steuerlich optimal.

Die Durchschnittsmethode kann in spezifischen Fällen – etwa bei sehr vielen kleinen, regelmäßigen Käufen – eine vereinfachende Alternative sein, sollte aber im Zweifelsfall mit einem Steuerberater abgestimmt werden. LIFO ist für Privatanleger ohne Rechtsstreit-Bereitschaft keine realistische Option.

Mit dem Inkrafttreten von DAC8 und den erhöhten Meldepflichten durch MiCA-lizenzierte Anbieter steigt der Druck, konsistent und nachvollziehbar zu dokumentieren. Wer einmal eine Methode gewählt hat, sollte diese beibehalten – und in der Steuersoftware entsprechend hinterlegen.

➡️ Weiterlesen: MiCA 2026: Was ändert sich für Crypto-Anleger bei der Steuererklärung? | Staking, DeFi & Lending: Wie werden Erträge 2026 versteuert?


FAQ: FIFO, LIFO & Durchschnittsmethode bei Krypto-Steuern

Muss ich in Deutschland zwingend FIFO verwenden?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, aber das BMF hat sich in seinem Schreiben klar für FIFO ausgesprochen. In der Praxis akzeptieren nahezu alle Finanzämter ausschließlich FIFO. Die Durchschnittsmethode ist grundsätzlich argumentierbar; LIFO wird in der Regel abgelehnt.

Kann ich die Methode jährlich wechseln?

Nein. Ein willkürlicher Wechsel zwischen Steuerjahren ist steuerrechtlich problematisch. Wer eine Methode wählt, sollte diese konsistent fortführen.

Was passiert, wenn ich LIFO verwende und das Finanzamt es ablehnt?

Das Finanzamt wird den Steuerbescheid auf Basis von FIFO neu berechnen – mit entsprechend höherer Steuernachforderung. Wer LIFO trotzdem nutzen möchte, muss Einspruch einlegen und ist auf einen Rechtsstreit vorbereitet.

Wie wirkt sich die Depot-Trennung auf FIFO aus?

FIFO wird pro Depot und Wallet separat berechnet. Wer Trading- und Langzeitbestände auf getrennten Wallets führt, vermeidet, dass Tradingaktivitäten die FIFO-Reihenfolge der Langzeitbestände beeinflussen.

Welche Steuersoftware rechnet korrekt nach deutschem FIFO?

Blockpit, CoinTracking und Koinly unterstützen die deutsche FIFO-Logik und sind auf § 23 EStG ausgerichtet. Sie erstellen fertige Steuerberichte, die direkt mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden können.

Sind Tauschgeschäfte zwischen Coins steuerlich relevant?

Ja. Der Tausch von Bitcoin gegen Ether gilt als Veräußerungsgeschäft und löst – bei einer Haltedauer unter einem Jahr – Steuerpflicht aus. Die Bewertungsmethode bestimmt auch hier, welche Coins als veräußert gelten.

Ändert MiCA die Bewertungsmethoden?

Nein. MiCA reguliert Anbieter, keine Steuermethoden. Indirekt steigt durch die erhöhte Datentransparenz der Druck zur korrekten, konsistenten Methodenführung.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bei konkreten steuerlichen Fragen empfiehlt sich die Konsultation eines auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberaters.

⚠️ Risikohinweis

Die Inhalte auf online24.de stellen keine Anlageberatung dar. Kryptowährungen sind hochriskante Anlagen. Bitte führe immer deine eigene Recherche durch (DYOR).

Michael Müller

Michael Müller ist seit vielen Jahren in der Welt der Kryptowährungen und Finanzmärkte zu Hause. Als ausgewiesener Krypto-Experte verbindet er tiefes Fachwissen mit praktischer Erfahrung im Trading von digitalen Assets, Devisen und klassischen Anlageklassen. Sein Schwerpunkt liegt auf der Analyse von Markttrends, regulatorischen Entwicklungen und technologischen Innovationen, die den Kryptomarkt nachhaltig prägen. Bei Online24.de liefert Michael Müller fundierte Artikel, praxisnahe Analysen und verständlich aufbereitete Ratgeber, die Einsteiger wie auch erfahrene Trader ansprechen. Dabei legt er besonderen Wert auf Transparenz, Risikoabwägung und realistische Strategien, um Lesern einen echten Mehrwert für ihre Investitionsentscheidungen zu bieten. Seine Beiträge zeichnen sich durch eine klare Sprache und praxisorientierte Beispiele aus. Mit seinem Know-how sorgt Michael Müller dafür, dass unsere Leser die Chancen und Risiken von Bitcoin, Ethereum, DeFi & Co. einschätzen können – und so im dynamischen Markt stets den Überblick behalten.

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