Der am 2. Mai 2026 erschienene Beitrag von Tobias Zander wirft scharfe Vorwürfe in Richtung Bundesregierung und in Richtung des Frankfurter Blockchain-Professors Co-Pierre Georg. Wir haben die zentralen Aussagen geprüft und ordnen sie nüchtern ein – Behauptung für Behauptung.
Behauptung 1: Friedrich Merz hat “keine Steuererhöhungen” zugesagt – auch bei der Krypto-Haltefrist
Bewertung: Teilweise zutreffend, aber irreführend zugespitzt.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat tatsächlich mehrfach öffentlich erklärt, mit ihm werde es keine Steuererhöhungen geben, und sich dabei auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD berufen. Allerdings: Im Koalitionsvertrag selbst ist die einjährige Krypto-Haltefrist nicht ausdrücklich als unantastbar verankert. In Zeile 1.601 heißt es lediglich, die Regulierung von Kryptowerten werde “auf Lücken überprüft” und diese würden “gegebenenfalls geschlossen”. Schon damit war eine spätere Anpassung formal offen. Eine konkrete Schutzklausel für die einjährige Spekulationsfrist fehlt im Vertragstext.
Die Aussage des Kanzlers war also politisch ein Versprechen, juristisch aber kein Hinderungsgrund.
Behauptung 2: Lars Klingbeil bestimmt den Kurs – Krypto-Anleger werden ab 2027 zur Kasse gebeten
Bewertung: Im Kern zutreffend.
Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat am 29. April 2026 auf der Bundespressekonferenz nach dem Kabinettsbeschluss zu den Eckwerten des Bundeshaushalts 2027 wörtlich erklärt, man wolle “die Kryptowährungen anders besteuern”. Der Schritt ist Teil eines größeren Einnahmenpakets, das auch eine Plastikabgabe, eine Zuckerabgabe sowie höhere Tabak- und Alkoholsteuern umfasst. Der Bundeshaushalt 2027 sieht zudem rund 110,8 Milliarden Euro neue Schulden vor.
Konkrete Details – etwa zu Stichtag, Steuersatz und Behandlung von Altbeständen – sollen erst mit dem finalen Regierungsentwurf am 6. Juli 2026 vorgelegt werden. Insofern ist es korrekt, dass eine Reform politisch beschlossen ist; offen bleibt aber, wie sie konkret aussieht.
Wichtig zur Einordnung: Aus dem Eckpunktepapier geht laut Berichten hervor, dass die Regierung “Besteuerungslücken im Bereich der Plattformökonomie und beim Handel mit Kryptowerten schließen” und “bekannte Vollzugsdefizite abstellen” will. Das kann eine vollständige Abschaffung der Haltefrist bedeuten – muss es aber nicht zwingend. Es könnte auch lediglich auf einen verschärften Vollzug bestehender Regeln hinauslaufen.
Behauptung 3: Co-Pierre Georg liefert die wissenschaftliche Vorlage
Bewertung: Zutreffend.
Co-Pierre Georg ist Professor of Practice in Digital Finance and Technology an der Frankfurt School of Finance & Management und Direktor des Frankfurt School Blockchain Center, Nachfolger des verstorbenen Philipp Sandner. Er hat am 10. März 2026 im eFin-Blog des Zentrums verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZeVeDi) einen Beitrag mit dem Titel veröffentlicht, in dem er die deutsche Haltefrist als “Deutschlands überflüssigstes Steuergeschenk” bezeichnet.
Bereits am 13. Oktober 2025 wurde Georg – nominiert ausgerechnet von der Fraktion Die Linke – als Sachverständiger zur Bundestagsanhörung zur EU-Richtlinie DAC8 geladen und forderte dort die Abschaffung der einjährigen Spekulationsfrist auf private Krypto-Veräußerungsgeschäfte.
Dass Georgs Modellrechnungen die politische Debatte maßgeblich befeuert haben, ist also belegt.
Behauptung 4: Mehreinnahmen von bis zu 11 Milliarden Euro
Bewertung: Zutreffend, aber mit erheblichen methodischen Vorbehalten.
Georg skizziert in seinem eFin-Beitrag vier Reformmodelle – von einer Anpassung im Rahmen des § 23 EStG über eine Gleichstellung mit Aktien bis hin zu einem niederländischen Modell oder einer Vermögenssteuer. Daraus errechnet er mögliche Mehreinnahmen von bis zu 11,4 Milliarden Euro – allerdings allein bezogen auf das Jahr 2024.
Die zugrunde liegenden Zahlen stammen wesentlich aus einer Hochrechnung des Steuersoftware-Anbieters Blockpit, der von 47,3 Milliarden Euro Krypto-Gewinnen in Deutschland im Jahr 2024 ausgeht – wovon rund zwei Drittel steuerfrei gewesen sein sollen. Diese Schätzung basiert auf einem Sample und ist methodisch umstritten. Der Bitcoin Bundesverband hat in einem öffentlichen Schreiben weitergehende methodische Aufklärung von Blockpit und Georg verlangt und kritisiert, dass aus einer Stichprobe keine belastbare politische Weichenstellung abgeleitet werden dürfe.
Die Zahl ist also keine amtliche Statistik, sondern eine Modellrechnung mit hoher Unsicherheitsspanne.
Behauptung 5: Nächstes Ziel ist die Selbstverwahrung von Bitcoin
Bewertung: Spekulativ, derzeit nicht durch direkte Aussagen Georgs belegt.
Eine ausdrückliche Forderung Georgs, die Selbstverwahrung – also Hardware-Wallets oder selbst kontrollierte Software-Wallets – steuerlich oder regulatorisch ins Visier zu nehmen, lässt sich in den verfügbaren Quellen nicht nachweisen. Was sich nachweisen lässt: Georg äußerte sich in einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin Capital sowie in Beiträgen für Spiegel und Der Standard generell skeptisch zu Bitcoin als Investment.
Auf europäischer Ebene gibt es jedoch ein anderes regulatorisches Vorhaben, das die Selbstverwahrung indirekt betrifft: Die Anti-Geldwäscheverordnung AMLR der EU sieht zwischen 2026 und 2027 ein Verbot anonymer Transaktionen an fremdverwaltete Wallets vor. Peer-to-Peer-Transfers zwischen selbstverwalteten Wallets bleiben davon nach derzeitigem Stand ausgenommen. Eine direkte deutsche Steuerinitiative gegen die Selbstverwahrung ist bislang nicht erkennbar.
Die Aussage im Originalartikel ist damit eine Mutmaßung, kein belegter Fakt.
Behauptung 6: Norwegen verlor durch eine Vermögenssteuererhöhung 594 Millionen US-Dollar
Bewertung: Plausibel, aber Detailangaben sollten kritisch betrachtet werden.
Die Erhöhung der Vermögenssteuer in Norwegen 2022 hat tatsächlich eine Auswanderungswelle vermögender Personen ausgelöst – in der internationalen Wirtschaftspresse mehrfach dokumentiert. Die im Originalartikel genannte exakte Zahl von “über 300 Milliardären und Millionären” und der Nettorückgang von 594 Millionen US-Dollar entstammt vermutlich einer einzelnen Studie der Center for Economic Performance an der LSE. Andere Untersuchungen kommen zu abweichenden Schätzungen. Die grundsätzliche Aussage – Vermögenssteuererhöhung führte in Norwegen zu Abwanderung – ist gut belegt; die exakten Zahlen sind weniger eindeutig.
Behauptung 7: Co-Pierre Georg verglich Bitcoin mit Tamagotchis
Bewertung: Zutreffend.
In einem Interview mit der österreichischen Tageszeitung Der Standard äußerte Georg, Bitcoin solle “den Weg der Tamagotchis gehen”. Dieses Zitat ist authentisch und wurde in der Folge breit rezipiert.
Auch sein Auftritt bei ARTE im Februar 2025 – darunter die umstrittene Aussage, Bitcoin sei nicht dezentral, weil zwei Mining-Pools über 51 Prozent der Hashrate verfügten – ist dokumentiert. Diese Behauptung verkürzt die ökonomischen Anreize im Bitcoin-Mining stark und wurde innerhalb der Krypto-Community als technisches Halbwissen kritisiert.
Fazit des Faktenchecks
Der BTC-Echo-Artikel transportiert einen klaren politischen Standpunkt – das ist zulässig, weil er ausdrücklich als Kommentar bzw. einordnender Beitrag gestaltet ist. Sachlich liegen die Kernaussagen allerdings überwiegend richtig:
- Klingbeils Kurswechsel und der Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026 sind belegt.
- Georgs Rolle als wissenschaftlicher Stichwortgeber ist belegt.
- Die Modellrechnungen mit elfstelligen Mehreinnahmen existieren – beruhen aber auf umstrittener Datenbasis.
Zwei Punkte sind problematisch:
- Die Selbstverwahrung als “nächstes Ziel” ist eine Spekulation, kein nachweisbarer Plan.
- Die Aussage, Merz habe versprochen, die Haltefrist zu verteidigen, ist überzeichnet – im Koalitionsvertrag steht das nicht.
Wer die Debatte ernst nehmen will, sollte daher zwischen belegten Tatsachen und politisch-rhetorischer Zuspitzung unterscheiden.