Genius Act bringt erste US-Regulierung für Stablecoins
Der US-Kongress hat mit dem Genius Act erstmals umfassende Regeln für Zahlungsstablecoins vorgelegt. Das Regelwerk soll die bisher unklare Rechtslage für digitale Währungen beenden und institutionellen Investoren den Markteintritt erleichtern. Besonders die Vorgabe einer vollständigen Reservedeckung im Verhältnis 1:1 könnte das Vertrauen in Stablecoins nachhaltig stärken und den 180-Milliarden-Dollar-Markt grundlegend verändern.
Vollständige Reservedeckung als Kernprinzip
Das Herzstück der neuen Regulierung ist die verpflichtende 1:1-Deckung aller ausgegebenen Stablecoins durch liquide Reserven. Emittenten müssen jederzeit nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel für eine sofortige Einlösung verfügen. Diese Reserven dürfen nur aus US-Schatzpapieren mit einer Laufzeit von maximal 13 Monaten, Bargeld bei der Federal Reserve und vergleichbaren hochliquiden Instrumenten bestehen – riskante Anlagen wie Unternehmensanleihen oder Immobilienpapiere sind ausgeschlossen.
Damit reagiert der Gesetzgeber auf vergangene Krisen wie den Terra-Luna-Kollaps im Mai 2022, bei dem unzureichende Sicherheiten zu Milliardenverlusten führten. Auch der Fall von TerraUSD (UST), der trotz algorithmischer Stabilisierung zusammenbrach, verdeutlichte die Notwendigkeit strenger Liquiditätsanforderungen. Die neuen Vorschriften sollen solche Szenarien künftig verhindern und das Vertrauen in das gesamte Stablecoin-Ökosystem wiederherstellen.
Aufsichtsbehörden erhalten erweiterte Kompetenzen
Die Office of the Comptroller of the Currency (OCC) und die National Credit Union Administration (NCUA) übernehmen die primäre Aufsicht über Stablecoin-Emittenten. Nur Unternehmen mit ausdrücklicher Genehmigung dürfen künftig in den USA tätig werden. Der Lizenzierungsprozess umfasst umfangreiche Prüfungen der Geschäftsmodelle, Risikomanagement-Systeme und Kapitalausstattung. Dabei erstreckt sich die Regulierung auch auf ausländische Anbieter, die US-Kunden bedienen wollen – ein extraterritorialer Ansatz, der internationale Stablecoin-Emittenten vor neue Herausforderungen stellt.
Regelmäßige Audits durch unabhängige Wirtschaftsprüfer und monatliche Berichte an die Aufsichtsbehörden stellen sicher, dass die Emittenten ihre Verpflichtungen einhalten. Die Behörden können bei Verstößen gestaffelte Sanktionen verhängen – von Geldstrafen über Geschäftsbeschränkungen bis hin zum vollständigen Lizenzentzug. Dies markiert einen deutlichen Unterschied zum bisherigen regulatorischen Vakuum, in dem Stablecoin-Anbieter weitgehend ohne Aufsicht operieren konnten.
Banken befürchten Einlagenabflüsse
Traditionelle Finanzinstitute sehen die neuen Regeln mit gemischten Gefühlen. Einerseits schaffen klare Vorschriften Rechtssicherheit für eigene Stablecoin-Projekte und ermöglichen es Banken, digitale Währungsdienstleistungen anzubieten. Große Institute wie JPMorgan Chase mit ihrem JPM Coin oder Bank of America mit experimentellen CBDC-Projekten könnten profitieren. Andererseits könnten regulierte digitale Währungen mit potenziell höheren Renditen und 24/7-Verfügbarkeit Kundengelder von klassischen Bankeinlagen abziehen.
Besonders kleinere Regionalbanken fürchten um ihre Einlagenbasis, da Stablecoins eine attraktive Alternative zu niedrig verzinsten Sparkonten darstellen könnten. Die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) hat bereits Studien in Auftrag gegeben, um die potenziellen Auswirkungen auf das traditionelle Bankensystem zu bewerten.
Die Aufsichtsbehörden geben sich gelassen: Das geforderte Vollreserve-System ermögliche eine kontinuierliche Überwachung von Kapitalströmen durch Real-Time-Monitoring-Systeme. Größere Marktbewegungen ließen sich frühzeitig erkennen und bei Bedarf durch koordinierte Maßnahmen gegensteuern.
Internationale Auswirkungen und Wettbewerbsfähigkeit
Der Genius Act könnte auch internationale Regulierungsstandards beeinflussen. Die Europäische Union arbeitet bereits an der Markets in Crypto-Assets (MiCA) Verordnung, die ähnliche Prinzipien verfolgt. Singapur und die Schweiz haben ebenfalls Stablecoin-Frameworks entwickelt, die nun mit den US-Standards harmonisiert werden müssen.
Branchenexperten befürchten, dass die strengen US-Auflagen amerikanische Stablecoin-Emittenten gegenüber weniger regulierten Konkurrenten aus anderen Jurisdiktionen benachteiligen könnten. Tether (USDT) und andere etablierte Anbieter müssen nun entscheiden, ob sie ihre Geschäftsmodelle an die neuen Anforderungen anpassen oder sich vom US-Markt zurückziehen.
60-Tage-Kommentierungsphase läuft
Bis zur finalen Verabschiedung können Marktteilnehmer noch Änderungsvorschläge einreichen. Besonders umstritten sind die Kapitalanforderungen für kleinere Emittenten, die mindestens 10 Millionen Dollar Eigenkapital vorhalten müssen, und die praktische Umsetzung der Aufsichtsverfahren. Einige Branchenvertreter fordern Übergangsfristen von bis zu 18 Monaten für bestehende Anbieter, um ihre Systeme anzupassen.
Die Blockchain Association und andere Industrieverbände haben bereits detaillierte Stellungnahmen eingereicht, in denen sie vor zu restriktiven Regelungen warnen. Gleichzeitig begrüßen institutionelle Investoren wie BlackRock und Fidelity die regulatorische Klarheit als Voraussetzung für größere Investments in den Stablecoin-Sektor.
Das Finanzministerium arbeitet parallel an separaten Vorschriften zu Geldwäsche-Prävention und Sanktionsdurchsetzung. Diese sollen das regulatorische Rahmenwerk komplettieren und auch Privacy Coins sowie dezentrale Stablecoins erfassen.
Der Genius Act markiert einen Wendepunkt für den US-Kryptomarkt. Erstmals erhalten Stablecoins einen klaren rechtlichen Rahmen, der institutionelle Adoption fördern könnte. Analysten erwarten, dass regulierte Stablecoins innerhalb von zwei Jahren einen Marktanteil von über 70% erreichen könnten. Ob die strengen Auflagen Innovation hemmen oder das nötige Vertrauen für Mainstream-Adoption schaffen, wird sich in der Praxis zeigen. Für Anleger bedeutet die Stablecoin-Regulierung jedenfalls mehr Sicherheit und Transparenz – allerdings um den Preis geringerer Renditen und höherer Compliance-Kosten für die Emittenten.
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Michael Müller
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