Europäische Forschende können große Onlineplattformen trotz neuer Zugangsrechte weiterhin nur eingeschränkt untersuchen. Wissenschaftler berichten von abgelehnten Anträgen, komplexen Sicherheitsvorgaben, begrenzten Programmierschnittstellen und unvollständigen Datensätzen bei TikTok, Meta und X. Damit bleibt schwer überprüfbar, wie Empfehlungsalgorithmen Desinformation verbreiten, politische Kampagnen verstärken oder andere gesellschaftliche Risiken erzeugen. Die Europäische Kommission hat bereits Verfahren eingeleitet und verlangt von den Plattformen konkrete Verbesserungen.
Der Digital Services Act, kurz DSA, sollte unabhängige Plattformforschung in der Europäischen Union grundlegend stärken. Besonders große soziale Netzwerke müssen Forschenden unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu Daten gewähren, wenn damit systemische Risiken untersucht werden.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass ein gesetzlicher Anspruch allein noch keinen schnellen, vollständigen und wissenschaftlich nutzbaren Zugang garantiert.
Der DSA soll Plattformen für die Forschung öffnen
Der DSA unterscheidet grundsätzlich zwischen öffentlich zugänglichen und internen Plattformdaten.
Bestimmte Forschende können gemäß Artikel 40 Absatz 12 Zugang zu öffentlich verfügbaren Daten verlangen. Dazu können Informationen über Beiträge, Konten, Interaktionen oder andere Inhalte gehören, die Nutzer grundsätzlich auf einer Plattform sehen können.
Für nicht öffentliche und besonders sensible Informationen gelten strengere Voraussetzungen. Nach Artikel 40 Absatz 4 können sogenannte geprüfte oder „vetted“ Forschende Daten beantragen, die für die Untersuchung systemischer Risiken notwendig sind.
Dazu zählen beispielsweise:
- die Verbreitung illegaler Inhalte
- koordinierte Desinformationskampagnen
- Risiken für Wahlen und demokratische Prozesse
- Auswirkungen von Empfehlungsalgorithmen
- Gefahren für Minderjährige
- Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit
- diskriminierende oder manipulative Plattformmechanismen
- Betrug und andere wirtschaftliche Schäden
Um interne Daten zu erhalten, müssen Antragsteller unter anderem ihre wissenschaftliche Qualifikation, institutionelle Anbindung und Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen nachweisen. Hinzu kommen Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit und die geplante Veröffentlichung der Ergebnisse.
Seit dem 29. Oktober 2025 gelten ergänzende EU-Regeln, die das Verfahren und die Dokumentationspflichten konkretisieren. Ein zentrales Datenzugangsportal soll den Austausch zwischen Forschenden, Plattformen und den nationalen Digital Services Coordinators vereinfachen.
Ablehnungsfall zeigt die Komplexität des Verfahrens
Ein Beispiel betrifft die Informatikerin und Sozialwissenschaftlerin Adriana „Anda“ Iamnitchi von der Universität Maastricht. Ihr Forschungsteam wollte untersuchen, wie politische Inhalte während der rumänischen Präsidentschaftswahl 2024 auf TikTok verbreitet und monetarisiert wurden.
Im Mittelpunkt stand die unerwartet starke Onlinepräsenz des damaligen Kandidaten Călin Georgescu. Vor dem ersten Wahlgang hatten zahlreiche Konten begonnen, ihn mit politischen Beiträgen, Kommentaren und anderen Inhalten zu unterstützen.
Das Team wollte unter anderem analysieren:
- welche Konten die Inhalte verbreiteten
- wie politische Botschaften monetarisiert wurden
- welche Rolle Livestreams spielten
- ob verdecktes Influencer-Marketing eingesetzt wurde
- wie TikTok mit gemeldeten Inhalten umging
- wie stark koordinierte Kontonetzwerke beteiligt waren
Der Antrag wurde am 28. Oktober 2025 über das neue DSA-Datenportal eingereicht. Im Februar 2026 erhielten die Forschenden eine Ablehnung.
Nach Darstellung des Teams wurden fünf von sieben Voraussetzungen als nicht ausreichend erfüllt bewertet. Dazu gehörten der Nachweis des Forscherstatus, die Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen, die Sicherheits- und Vertraulichkeitsmaßnahmen sowie die Begründung des benötigten Datenumfangs.
Auch die geplante Veröffentlichung der Forschungsergebnisse sei nicht detailliert genug beschrieben worden.
Selbst erfahrene Wissenschaftler unterschätzten die Anforderungen
Bemerkenswert ist, dass das Team bereits intensiv an Fragen des DSA-Datenzugangs gearbeitet und sogar an einem entsprechenden Pilotprojekt teilgenommen hatte.
Die Forschenden räumten später ein, den Antrag zu stark wie ein klassisches wissenschaftliches Projekt und zu wenig wie ein formelles Verwaltungsverfahren behandelt zu haben.
So waren einige eingereichte Nachweise nicht in einer von der zuständigen irischen Behörde anerkannten Amtssprache verfasst. TikTok hat seinen europäischen Sitz in Irland, weshalb letztlich die dortige Aufsicht für die Entscheidung verantwortlich war.
Der Fall zeigt, dass DSA-Anträge nicht allein von einzelnen Wissenschaftlern vorbereitet werden können. Häufig müssen zusätzlich mehrere Stellen innerhalb einer Universität eingebunden werden:
- Datenschutzbeauftragte
- IT-Sicherheitsverantwortliche
- Rechtsabteilungen
- Datenmanagement-Experten
- Forschungsförderung und Verwaltung
- beteiligte Partneruniversitäten
Besonders kleinere Forschungseinrichtungen könnten Schwierigkeiten haben, diese Ressourcen bereitzustellen. Damit besteht das Risiko, dass vor allem große und gut ausgestattete Institutionen Zugang zu besonders relevanten Plattformdaten erhalten.
Rumäniens Wahl zeigt die Bedeutung unabhängiger Daten
Die rumänische Präsidentschaftswahl 2024 gilt als besonders wichtiges Beispiel für die Untersuchung politischer Einflussnahme über soziale Netzwerke.
Călin Georgescu hatte den ersten Wahlgang überraschend gewonnen, obwohl er zuvor in Umfragen nur eine begrenzte Unterstützung erreicht hatte. Seine Kampagne profitierte von einer ungewöhnlich starken Präsenz auf TikTok.
Das rumänische Verfassungsgericht hob die Wahl später auf. Geheimdienstunterlagen und weitere Untersuchungen warfen Fragen zu koordinierten Einflusskampagnen, künstlicher Reichweite und möglicher ausländischer Einmischung auf.
TikTok berichtete nach der Wahl selbst über umfangreiche Maßnahmen gegen inauthentisches Verhalten. Das Unternehmen blockierte in Rumänien unter anderem mehr als 116.000 neu erstellte Spamkonten und ging gegen ein Netzwerk aus Tausenden Accounts vor.
Ein Dienstleister für künstliche Interaktionen soll dafür bezahlt worden sein, politische Kommentare zu veröffentlichen. Ein Teil des Netzwerks unterstützte die Partei Allianz für die Vereinigung der Rumänen und in geringerem Umfang Georgescu.
Die Identität und der Standort der Auftraggeber blieben nach Angaben von TikTok unbekannt.
Gerade solche offenen Fragen wollen unabhängige Wissenschaftler beantworten. Dafür benötigen sie jedoch mehr als öffentlich sichtbare Beiträge. Wichtig wären beispielsweise vollständige Verbindungsdaten zwischen Konten, Weiterverbreitungsketten, Meldedaten und Informationen zur Monetarisierung.
TikTok verweist auf mehr als 1.500 Forschungsteams
TikTok weist den Vorwurf zurück, Forschung grundsätzlich zu behindern. Gegenüber WIRED erklärte das Unternehmen, bereits mehr als 1.500 Forschungsteams Zugang zu seinen Werkzeugen gewährt zu haben.
Allein im zweiten Halbjahr des Vorjahres seien in der EU 130 Anträge genehmigt worden.
Das tägliche Limit der TikTok Research API liegt nach Unternehmensangaben bei 1.000 Anfragen. Damit könnten Forschende bis zu 100.000 Datensätze zu Videos und Kommentaren oder bis zu zwei Millionen Datensätze über Follower abrufen.
TikTok betrachtet seine Forschungsinstrumente als DSA-konform, erklärte aber, weitere öffentliche Leitlinien zu begrüßen.
Kritiker halten die genannten Obergrenzen dennoch für problematisch. Bei großen Plattformen mit täglich Millionen neuer Inhalte kann selbst eine hohe Zahl abrufbarer Datensätze für umfassende Untersuchungen zu gering sein.
Hinzu kommt, dass eine API zwar Daten liefern kann, aber nur jene Informationen enthält, die der Plattformbetreiber freigibt.
Studie findet erhebliche Lücken bei TikTok und Meta
Eine Anfang 2026 veröffentlichte Untersuchung von Luka Bekavac und Simon Mayer analysierte die Forschungszugänge von TikTok und Meta systematisch.
Die Wissenschaftler verglichen die über die Research APIs abrufbaren Daten mit den tatsächlich für Nutzer sichtbaren Inhalten kontrollierter Testkonten. Untersucht wurden TikTok sowie Metas Content Library während zweier Wahlperioden.
Die Autoren identifizierten drei zentrale Arten von Einschränkungen:
| Problem | Mögliche Folge |
|---|---|
| Begrenzter Datenumfang | Große Teile sichtbarer Inhalte fehlen |
| Entfernte Metadaten | Kontext zu Reichweite und Verbreitung geht verloren |
| Technische Beschränkungen | Große und wiederholbare Analysen werden erschwert |
Nach den Ergebnissen fehlten in bestimmten Szenarien bis zu etwa 50 Prozent der sichtbaren Plattforminhalte. Bei einzelnen Arten von Kontextinformationen betrug der Verlust sogar bis zu rund 83 Prozent.
Zu den möglichen Problemen gehörten fehlende oder unvollständige Metadaten sowie Begrenzungen bei Suchabfragen und der täglichen Zahl von API-Anfragen.
Die Forscher kamen zu dem Schluss, dass die untersuchten Werkzeuge in ihrer damaligen Form keine ausreichend vollständige Grundlage für eine unabhängige Prüfung systemischer Risiken boten.
Unvollständige Daten können Forschungsergebnisse verzerren
Ein unvollständiger Datensatz ist nicht automatisch wertlos. Problematisch wird er jedoch, wenn unbekannt bleibt, nach welchen Regeln Inhalte fehlen.
Werden Beiträge zufällig ausgelassen, lassen sich statistische Verfahren möglicherweise entsprechend anpassen. Fehlen dagegen systematisch bestimmte Konten, Werbeinhalte, politische Themen oder Arten von Interaktionen, können daraus verzerrte Ergebnisse entstehen.
Ein Beispiel wäre eine Untersuchung politischer Reichweite. Enthält die API vor allem offizielle Beiträge, aber weniger Kommentare oder informelle Influencer-Inhalte, könnte die tatsächliche Wirkung einer Kampagne unterschätzt werden.
Forschende benötigen deshalb nicht nur Daten, sondern auch Dokumentationen darüber:
- welche Inhalte enthalten sind
- welche Inhalte ausgeschlossen werden
- wie häufig Daten aktualisiert werden
- ob gelöschte Inhalte sichtbar bleiben
- welche Metadaten entfernt wurden
- wie Suchergebnisse sortiert werden
- ob frühere Abfragen später reproduziert werden können
Ohne diese Informationen lässt sich schwer beurteilen, ob ein Ergebnis die Plattform als Ganzes oder nur einen gefilterten Ausschnitt beschreibt.
Meta ersetzt CrowdTangle durch eine neue Bibliothek
Meta stellte sein bei Forschenden und Journalisten verbreitetes Analysewerkzeug CrowdTangle im Jahr 2024 ein. Als Nachfolger bietet das Unternehmen die Meta Content Library und eine dazugehörige Programmierschnittstelle an.
Das neue System umfasst öffentliche Inhalte von:
- Threads
- WhatsApp-Kanälen
Meta bezeichnet die Content Library als sein bislang umfassendstes Forschungsinstrument. Qualifizierte Wissenschaftler und bestimmte gemeinnützige Organisationen können sich für den Zugang bewerben.
Das Unternehmen argumentiert außerdem, CrowdTangle habe nur einen kleinen Teil der öffentlich verfügbaren Inhalte abgedeckt. Die neue Bibliothek biete dagegen erweiterte Such-, Filter- und Analysefunktionen sowie einen stärkeren Schutz personenbezogener Daten.
Unabhängige Forschende kritisieren dennoch, dass wichtige Informationen fehlen oder schwer reproduzierbar sind. Auch hier liegt der Konflikt nicht nur in der Menge der Daten, sondern in der Frage, ob externe Wissenschaftler die Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen überprüfen können.
X machte seinen API-Zugang teuer und restriktiv
Auch X hat den Zugang zu Plattformdaten in den vergangenen Jahren stark verändert. Nach der Übernahme durch Elon Musk wurden viele frühere Forschungszugänge eingeschränkt oder kostenpflichtig.
Für Wissenschaftler bedeutet das je nach benötigtem Umfang zusätzliche Kosten und geringere Abfragemöglichkeiten. Manche Projekte können die Gebühren nicht aus regulären Forschungsbudgets finanzieren.
Hinzu kamen Vertragsbedingungen, die das automatisierte Sammeln öffentlich verfügbarer Daten einschränkten. Forschende griffen deshalb teilweise auf Gerichtsverfahren zurück.
Democracy Reporting International und die Gesellschaft für Freiheitsrechte verlangten beispielsweise Zugang zu X-Daten, um politische Debatten und Desinformation vor Wahlen zu untersuchen.
Nach einer Ablehnung mussten sie ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Solche Verfahren kosten Zeit und Geld. Für kurzfristige Untersuchungen während einer laufenden Wahlkampagne können die Ergebnisse zu spät kommen.
EU verhängte 120 Millionen Euro Strafe gegen X
Im Dezember 2025 verhängte die Europäische Kommission eine Geldbuße von 120 Millionen Euro gegen X. Es war die erste Geldstrafe der Kommission wegen eines Verstoßes gegen den DSA.
Die Entscheidung betraf mehrere Transparenzpflichten. Ein Teil der Vorwürfe bezog sich auf den Zugang von Forschenden zu öffentlichen Daten.
Nach Einschätzung der Kommission schlossen die Bedingungen von X berechtigte Wissenschaftler teilweise aus oder erschwerten ihnen die Arbeit unnötig. Auch Beschränkungen beim Scraping öffentlich zugänglicher Informationen wurden beanstandet.
Die Kommission sah darin ein Hindernis für die Untersuchung systemischer Risiken innerhalb der Europäischen Union.
X legte gegen die Entscheidung Rechtsmittel ein und kritisierte das Verfahren. Parallel musste das Unternehmen jedoch einen Plan vorlegen, wie es die festgestellten Verstöße beheben will.
X muss Anträge schneller und kostenlos bearbeiten
Die Europäische Kommission akzeptierte im Juli 2026 einen Maßnahmenplan von X. Das Unternehmen hat sechs Monate Zeit, die zugesagten Änderungen umzusetzen.
Für den Zugang von Forschenden sind vier Punkte besonders relevant:
- Das Prüfverfahren für Anträge soll überarbeitet werden, damit berechtigte Wissenschaftler nicht irrtümlich ausgeschlossen werden.
- Geeignete Forschende sollen kostenlos auf Daten zugreifen können.
- Anträge sollen schneller bearbeitet und unnötige Rückfragen vermieden werden.
- Die Nutzungsbedingungen sollen ausdrücklich klarstellen, dass zulässige Forscher nicht generell am Scraping öffentlicher Daten gehindert werden.
X muss außerdem ein unabhängiges Audit durchführen lassen. Der Prüfbericht soll innerhalb von sechs Monaten nach Umsetzung der Maßnahmen an die Kommission übermittelt werden.
Die Aufsicht stellte zugleich klar, dass sie die Umsetzung eng begleiten wird. Der europäische Ausschuss für digitale Dienste hatte Teile des ursprünglichen Plans als nicht ausreichend bewertet.
Auch Meta und TikTok stehen unter EU-Druck
Die Europäische Kommission kam bereits im Oktober 2025 vorläufig zu dem Ergebnis, dass Meta und TikTok ihren Pflichten zum Zugang zu öffentlichen Daten möglicherweise nicht ausreichend nachkommen.
Bei beiden Plattformen sah die Behörde Anzeichen für unnötig aufwendige Verfahren und unzureichende Forschungswerkzeuge.
Nach Ansicht der Kommission könnten die Systeme nur teilweise oder unzuverlässige Daten bereitstellen. Dadurch werde es Forschenden erschwert, systemische Risiken unabhängig zu untersuchen.
Die Feststellungen waren zunächst vorläufig. Die betroffenen Unternehmen konnten zu den Vorwürfen Stellung nehmen und Gegenargumente vorlegen.
Eine endgültige Entscheidung kann zu verbindlichen Maßnahmen und Geldbußen führen. DSA-Strafen können bei schweren Verstößen bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens erreichen.
Die EU arbeitet an einheitlicheren Prüfverfahren
Im Mai 2026 organisierte die Europäische Kommission gemeinsam mit nationalen Aufsichtsbehörden eine Gesprächsrunde mit den größten Onlineplattformen und Suchmaschinen.
Im Mittelpunkt stand die praktische Umsetzung des Zugangs zu nicht öffentlichen Daten. Zu diesem Zeitpunkt hatten die nationalen Digital Services Coordinators 49 Anträge zur Prüfung erhalten.
Die Projekte beschäftigten sich vor allem mit illegalen Inhalten, Werbetransparenz und KI-Funktionen.
Die Behörden arbeiten an Leitlinien, mit denen Forschende ihre Anträge besser vorbereiten können. Gleichzeitig sollen die Plattformen transparente Datenkataloge bereitstellen. Wissenschaftler müssen schließlich wissen, welche internen Informationen existieren, bevor sie einen präzisen Antrag formulieren können.
Genau darin liegt ein grundlegendes Problem: Plattformen verlangen möglichst genaue Angaben zu den gewünschten Daten. Forschende wissen jedoch häufig nicht, welche Datensätze, internen Kategorien oder technischen Protokolle ein Unternehmen tatsächlich führt.
Web-Scraping bleibt ein wichtiger Notbehelf
Wenn offizielle Programmierschnittstellen nicht ausreichen, greifen Wissenschaftler häufig auf Web-Scraping zurück. Dabei werden öffentlich sichtbare Informationen automatisiert von Webseiten oder Apps erfasst.
Diese Methode kann helfen, die Daten einer offiziellen API zu überprüfen. Sie hat aber deutliche Grenzen.
Scraping liefert in der Regel nur Informationen, die auch für normale Nutzer sichtbar sind. Interne Daten über Empfehlungen, Meldungen, Reichweitenverläufe oder verdeckte Kontoverbindungen bleiben unzugänglich.
Zudem ändern Plattformen regelmäßig ihre technischen Oberflächen. Dadurch können Scraping-Werkzeuge plötzlich nicht mehr funktionieren.
Rechtliche Unsicherheiten und Nutzungsbedingungen erhöhen das Risiko zusätzlich. Dass X künftig ausdrücklich zulässiges Scraping durch berechtigte Forschende anerkennen soll, könnte deshalb ein wichtiger Präzedenzfall werden.
Reproduzierbarkeit bleibt das zentrale wissenschaftliche Problem
Selbst ein genehmigter Datenzugang löst nicht automatisch alle Schwierigkeiten. Wissenschaftliche Ergebnisse müssen von anderen Forschenden überprüft werden können.
Bei Plattformdaten ist das häufig nicht möglich. Inhalte werden gelöscht, Konten gesperrt und Algorithmen laufend verändert. Auch die Daten einer API können sich zwischen zwei Abfragen unterscheiden.
Zudem dürfen sensible Datensätze häufig nicht an andere Teams weitergegeben werden. Ein unabhängiger Wissenschaftler kann dann weder denselben Datensatz einsehen noch die ursprüngliche Analyse vollständig wiederholen.
Damit entsteht ein Spannungsfeld zwischen Datenschutz und wissenschaftlicher Überprüfbarkeit.
Mögliche Lösungen könnten kontrollierte Datenräume, unabhängige Treuhänder oder Verfahren sein, bei denen mehrere geprüfte Teams denselben Datensatz unter identischen Bedingungen analysieren können.
Weniger als die Hälfte der erfassten Anträge wurde genehmigt
Das DSA40 Collaboratory sammelt freiwillig gemeldete Erfahrungen mit Forschungsanträgen. Von 46 vollständig dokumentierten Anträgen waren zum erfassten Zeitpunkt 20 genehmigt und 14 abgelehnt worden.
Weitere Anträge befanden sich noch im Verfahren oder hatten einen anderen Status.
Die Ergebnisse unterscheiden sich deutlich nach Plattform:
| Plattform | Erfasste Anträge | Davon genehmigt oder abgelehnt |
| TikTok | 13 | 11 genehmigt |
| X | 23 | 11 abgelehnt |
| Alle erfassten Plattformen | 46 | 20 genehmigt, 14 abgelehnt |
Die Datenbank ist nicht vollständig. Forschende melden ihre Fälle freiwillig, weshalb erfolglose oder gar nicht erst eingereichte Anträge fehlen können.
Die tatsächliche Zahl der Schwierigkeiten lässt sich daraus daher nicht exakt bestimmen. Die Sammlung zeigt aber, dass Anträge je nach Plattform sehr unterschiedlich behandelt werden.
Der DSA wirkt – aber noch nicht so, wie erhofft
Der Digital Services Act hat Forschenden Rechte eingeräumt, die es in dieser Form zuvor nicht gab. Die EU kann Plattformen sanktionieren, Zugangsvoraussetzungen überprüfen und Änderungen an Verfahren verlangen.
Die Strafe gegen X und der anschließend akzeptierte Maßnahmenplan zeigen, dass die Regeln grundsätzlich durchsetzbar sind.
Gleichzeitig bleibt der Weg zu den Daten langsam und ressourcenintensiv. Bei Wahlen, Gewaltwellen oder plötzlich auftretenden Desinformationskampagnen ist Zeit jedoch ein entscheidender Faktor. Eine Analyse, die erst Monate nach einem Ereignis beginnen kann, hilft nur begrenzt bei der Eindämmung unmittelbarer Risiken.
Die nächste Phase wird deshalb weniger von neuen gesetzlichen Rechten abhängen als von ihrer praktischen Umsetzung. Plattformen müssen nachvollziehbare Datensätze, angemessene Abfragemengen und transparente Prüfverfahren bereitstellen. Behörden müssen Entscheidungen schneller treffen und ähnliche Anforderungen in allen EU-Staaten möglichst einheitlich anwenden.
Ohne diese Verbesserungen bleibt ein erheblicher Teil der gesellschaftlichen Wirkung großer Plattformen für Außenstehende unsichtbar. Der DSA hat die Tür zur unabhängigen Forschung geöffnet. Ob Wissenschaftler tatsächlich hindurchgehen können, entscheidet sich nun an den technischen Schnittstellen, den Verwaltungsverfahren und der Bereitschaft der Plattformen, überprüfbare Einblicke in ihre Systeme zuzulassen.