Der US-Kongress hat den 21st Century ROAD to Housing Act verabschiedet und damit ein Wohnungsbaugesetz auf den Weg gebracht, das die Federal Reserve bis Ende 2030 an der Ausgabe eines digitalen Zentralbankgelds hindert. Das Repräsentantenhaus billigte die finale Fassung am Dienstag; sie liegt nun bei Präsident Donald Trump zur Unterzeichnung. Bemerkenswert ist die Konstruktion: Ein sachfremdes CBDC-Verbot reist im Rumpf eines Gesetzes mit, das eigentlich der Bezahlbarkeit von Wohnraum gilt.
Was beschlossen wurde
Das Gesetz zielt im Kern auf Wohnungsbau: Bürokratieabbau, schnelleres Bauen, Begrenzung großer institutioneller Investoren am Markt für Einfamilienhäuser und die Modernisierung föderaler Wohnprogramme. Eingebettet ist jedoch eine Klausel, die dem Federal Reserve Board und jeder einzelnen Federal-Reserve-Bank untersagt, ein CBDC oder einen “im Wesentlichen ähnlichen” digitalen Vermögenswert auszugeben — direkt oder indirekt über eine Finanzinstitution oder einen anderen Intermediär. Die Sperre läuft bis zum 31. Dezember 2030, sofern der Kongress nicht erneut tätig wird.
Das Gesetz definiert ein CBDC als auf Dollar lautenden digitalen Vermögenswert, der als US-Währung gilt, eine direkte Verbindlichkeit des Federal-Reserve-Systems darstellt und der breiten Öffentlichkeit zugänglich ist. Ausgenommen ist ausdrücklich auf Dollar lautendes Digitalgeld, das offen, erlaubnisfrei und privat ausgestaltet ist.
Der Senat hatte das Paket am Montagabend, dem 22. Juni, mit 85 zu 5 Stimmen gebilligt. Die genaue Stimmenzahl der finalen House-Abstimmung liegt mir nicht bestätigt vor; frühere Voten zu Vorversionen fielen mit 396 zu 13 (Mai) sehr deutlich aus, was die parteiübergreifende Unterstützung unterstreicht.
Ein Verbot ohne Projekt
Bemerkenswert ist, was das Gesetz tatsächlich stoppt: nichts Konkretes. Es gibt kein aktives Bundesvorhaben für einen digitalen Dollar. Die Fed kam über Forschungspapiere und ein Pilotprojekt der Boston Fed nie hinaus; ein Marktstart stand zu keinem Zeitpunkt bevor. Das Verbot kodifiziert damit primär eine politische Haltung, statt ein laufendes Programm zu beenden.
Diese Haltung reicht über Parteigrenzen in die Notenbank hinein. Der neue Fed-Vorsitzende Kevin Warsh hat einen digitalen Dollar ebenso abgelehnt wie Trump. Konservative Kritiker rahmen ein CBDC als Instrument staatlicher Finanzüberwachung — ein Argument, das die rechtliche Sperre politisch trägt, auch wenn die technische Dringlichkeit fehlt.
Trump-Linie und midterm-Kalkül
Die Klausel fügt sich in die Position der Trump-Regierung. Trump unterzeichnete im Januar 2025 eine Executive Order, die Bundesbehörden Schritte zur Einführung eines CBDC untersagt, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben. Finanzminister Scott Bessent bezeichnete einen US-Digitaldollar als “vom Tisch” und drängte zugleich auf Fortschritte beim CLARITY Act.
Der Weg über ein Wohnungsbaugesetz ist kein Zufall. Berichten zufolge wurde das CBDC-Verbot als Manöver in das sachfremde Paket eingefügt, um House-Republikaner zu gewinnen und das Verfahren zu beschleunigen. Der Zeitpunkt ist politisch aufgeladen: Vor den midterms 2026 stehen die Republikaner unter Druck, beim Thema Lebenshaltungskosten zu liefern — Trumps Zustimmungswerte lagen Mitte Juni bei rund 37 Prozent insgesamt und nur 33 Prozent in der Wirtschaftspolitik. Ein sichtbarer Erfolg bei der Bezahlbarkeit von Wohnraum kommt da gelegen; das CBDC-Verbot fährt gewissermaßen huckepack mit.
Senate-Banking-Vorsitzender Tim Scott feierte die Verabschiedung als Erfolg für Familien auf dem Weg zum Eigenheim und kündigte an, Trumps Unterschrift entgegenzusehen.
Private Stablecoins bleiben außen vor
Das Verbot trifft ausdrücklich nicht private Stablecoins. Der Carveout hält die Beschränkung auf von der Fed ausgegebenes Geld begrenzt — privat emittierte Dollar-Token bleiben zulässig, sofern sie eine bargeldähnliche Privatsphäre wahren. Für Emittenten wie Circle und Tether entfällt damit auf Jahre ein potenzieller staatlicher Konkurrent, der dieselben Anwendungsfälle bedient hätte: Zahlungen, Settlement und auf Dollar lautende digitale Transaktionen.
Die Logik ist unübersehbar: Der Staat baut keine eigene Version und akzeptiert die privaten — solange diese die Privatsphäre der Nutzer respektieren.
Internationaler Kontext
Der US-Kurs läuft dem globalen Trend zuwider. Die Europäische Zentralbank treibt einen digitalen Euro voran, mit einem für 2027 erwarteten Pilotprogramm und einem angestrebten Vollstart 2029. China hat den digitalen Yuan seit Jahren im Pilotbetrieb und weitet die grenzüberschreitende Nutzung aus. Über 100 Länder haben CBDCs erkundet oder entwickeln sie aktiv. Die USA setzen sich mit der nun gesetzlichen Pause faktisch bis mindestens 2031 aus diesem Rennen.
Bewertung der Redaktion
Das Bemerkenswerteste an diesem Gesetz ist die Diskrepanz zwischen Symbolik und Substanz. Verboten wird ein Projekt, das nicht existiert — die Fed hat nie ernsthaft auf einen digitalen Dollar hingearbeitet. Der praktische Effekt der Klausel ist daher zunächst gering. Ihre eigentliche Wirkung ist politischer und marktstruktureller Natur: Sie überführt Trumps Executive Order in Bundesrecht und zementiert damit eine Position über die laufende Amtszeit hinaus.
Für den Krypto-Markt ist die Botschaft eindeutig und für Stablecoin-Emittenten günstig. Indem der Staat auf ein konkurrierendes Zentralbankprodukt verzichtet, sichert er privaten Dollar-Token wie USDC und USDT auf Jahre ein Feld ohne staatlichen Wettbewerber. Das ist weniger ein Sieg der Technologie als eine ordnungspolitische Weichenstellung zugunsten privater Emission.
Zwei Punkte verdienen weitere Beobachtung. Erstens das Verfallsdatum: Die Sperre endet am 31. Dezember 2030, und Teile der House-Rechten hätten ein dauerhaftes Verbot bevorzugt — die Debatte ist damit nicht abgeschlossen, sondern vertagt. Zweitens die Methode: Eine weitreichende geldpolitische Grundsatzentscheidung über ein Wohnungsbaugesetz zu transportieren, ist gesetzgeberisch elegant, aber demokratietheoretisch nicht unproblematisch, weil sie eine eigenständige Sachdebatte umgeht. Wer die finale Abstimmungszahl des Repräsentantenhauses zitiert, sollte sie zuvor am offiziellen Protokoll verifizieren — die kursierende Angabe ließ sich redaktionell nicht abschließend bestätigen.
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