Griechenland bereitet eine Kapitalertragsteuer von 15 Prozent auf Krypto-Gewinne vor. Damit reiht sich ein weiteres EU-Land in die wachsende Gruppe von Staaten ein, die digitale Vermögenswerte in ihr reguläres Steuersystem überführen. Für deutsche und europäische Anleger ist der Vorgang vor allem deshalb relevant, weil er zeigt, in welche Richtung sich die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in der EU bewegt – und wie unterschiedlich die nationalen Ansätze nach wie vor sind.
Was konkret geplant ist
Nach einer Reuters-Recherche, die sich auf zwei Regierungsbeamte stützt, arbeitet das griechische Finanzministerium an einem Gesetzentwurf, der Krypto-Gewinne erstmals formal in den Steuerkodex des Landes aufnehmen würde. Bislang fehlte Griechenland ein eigener Rechtsrahmen für digitale Vermögenswerte.
Die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs:
Geplant ist ein pauschaler Steuersatz von 15 Prozent auf realisierte Kapitalgewinne aus Krypto-Investments. Die ersten 500 Euro Gewinn pro Jahr sollen steuerfrei bleiben – eine Entlastung für Kleinanleger und Gelegenheitstrader. Individuelle Miner, also Privatpersonen, würden von der Steuer ausgenommen; Mining über ein registriertes Unternehmen bliebe hingegen steuerpflichtig. Verluste sollen über fünf Jahre vorgetragen werden können, die Abgabefrist läge beim 30. Juni des Folgejahres.
Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich um einen Entwurf, nicht um geltendes Recht. Das Gesetz muss noch das Parlament passieren, ein konkretes Datum wurde nicht genannt, und Details können sich vor der Einbringung noch ändern.
Der eigentliche Treiber: die MiCA-Frist im Juli 2026
Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Im Hintergrund steht die EU-weite MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets), deren Lizenzierungsfrist für Krypto-Unternehmen im Juli 2026 greift. Athen steht damit unter Druck, seinen steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmen rechtzeitig vollständig aufzustellen. Die geplante Steuer ist also weniger ein isolierter nationaler Vorstoß als vielmehr Teil der europaweiten Anpassung an den einheitlichen MiCA-Rahmen.
Genau hier liegt die übergeordnete Bedeutung: Während MiCA die Aufsicht über Krypto-Dienstleister vereinheitlicht, bleibt die Besteuerung weiterhin nationale Angelegenheit. Die EU hat kein einheitliches Krypto-Steuersystem – und genau das führt zu dem Flickenteppich, den Anleger heute vorfinden.
Europa als Steuer-Flickenteppich
Die Spannbreite innerhalb der EU ist erheblich. Am unteren Ende liegt Zypern mit rund 8 Prozent, am oberen Frankreich mit bis zu 30 Prozent. Mit 15 Prozent würde sich Griechenland im Mittelfeld einordnen. Auch außerhalb der EU verschärft sich der Trend: Die Türkei führte im März 2026 eine 10-prozentige Quellensteuer auf Krypto-Einkünfte samt einer kleinen Transaktionsabgabe ein.
Für deutsche Anleger ist der Vergleich mit der heimischen Regelung aufschlussreich. In Deutschland gilt bislang ein vergleichsweise anlegerfreundliches Modell: Werden Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten, sind Veräußerungsgewinne steuerfrei. Innerhalb der Jahresfrist greift der persönliche Einkommensteuersatz, sofern die Freigrenze überschritten wird. Eine pauschale 15-Prozent-Kapitalertragsteuer wie in Griechenland kennt das deutsche Recht für Krypto in dieser Form nicht – wer langfristig hält, kann hierzulande also unter Umständen besser fahren als unter dem geplanten griechischen Modell, während kurzfristige Trader je nach Einkommensteuersatz schlechter oder besser dastehen.
Das Vollzugsproblem
Bemerkenswert offen räumen die griechischen Beamten eine zentrale Schwäche ein: Die Größe des heimischen Krypto-Marktes lässt sich kaum schätzen, weil viele griechische Anleger über Plattformen außerhalb des Landes handeln. Eine Steuerschätzung zum erwarteten Aufkommen gibt es deshalb bisher nicht.
Dieses Vollzugsproblem ist kein griechisches Sonderproblem, sondern der wunde Punkt nahezu aller nationalen Krypto-Steuern: Solange Anleger problemlos auf Börsen im Ausland ausweichen können, hängt die Durchsetzbarkeit an internationalem Datenaustausch. Hier kommt mittelfristig die EU-Richtlinie DAC8 ins Spiel, die genau diesen automatischen Informationsaustausch über Krypto-Transaktionen zwischen den Mitgliedstaaten regeln soll – und die das Ausweichen auf andere EU-Plattformen künftig deutlich erschweren dürfte.
Wie schwierig die Durchsetzung ist, zeigt ein Blick nach Israel: Ein freiwilliges Offenlegungsprogramm sollte dort bis zu eine Milliarde Dollar an Steuern aus undeklarierten Krypto-Gewinnen einbringen – tatsächlich kamen Offenlegungen über lediglich rund 50 Millionen Dollar zusammen, von gerade einmal 58 Steuerpflichtigen.
Was das für Anleger bedeutet
Griechenlands Vorstoß ist für sich genommen wenig spektakulär – 15 Prozent sind im europäischen Vergleich moderat, und ein Freibetrag von 500 Euro schützt Kleinanleger. Die eigentliche Botschaft liegt in der Richtung: Europa behandelt Krypto zunehmend nicht mehr als Experiment, sondern als normale Anlageklasse, die denselben steuerlichen Regeln unterliegt wie andere Vermögenswerte. Der MiCA-Rahmen treibt diese Normalisierung, die nationale Besteuerung zieht nach.
Für Anleger in Deutschland ergibt sich daraus weniger eine unmittelbare Handlungsnotwendigkeit als ein Signal: Die Phase regulatorischer Grauzonen endet. Wer grenzüberschreitend handelt oder einen Wohnsitzwechsel innerhalb der EU erwägt, sollte die erheblichen Satzunterschiede – von 8 bis 30 Prozent – sowie die kommende Transparenz durch DAC8 im Blick behalten. Steuerliche „Arbitrage” durch ausländische Plattformen dürfte in der EU ein Auslaufmodell sein.
Offen bleibt, ob der griechische Entwurf in der jetzigen Form das Parlament passiert. Bis dahin gilt: Es ist eine Absichtserklärung mit konkreten Eckpunkten, kein geltendes Recht.