Der digitale Euro rückt näher, beschlossen ist seine Einführung aber noch nicht. Ende Oktober 2026 laufen die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Ministerrat und Kommission über den endgültigen Rechtsrahmen. Parallel entwickelt die Europäische Zentralbank bereits die technische Infrastruktur und bereitet einen zwölfmonatigen Praxistest ab der zweiten Jahreshälfte 2027 vor. Sollte die EU-Verordnung noch 2026 verabschiedet werden, hält die EZB eine erste Ausgabe im Jahr 2029 für möglich. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens will der EZB-Rat endgültig entscheiden, ob der digitale Euro tatsächlich eingeführt wird.
Wo steht der digitale Euro heute?
Die Vorbereitungsphase der EZB lief von November 2023 bis Oktober 2025. Seitdem geht es zunehmend um technische Umsetzung, Marktintegration und den späteren Pilotbetrieb.
Politisch machte das Projekt 2026 ebenfalls große Fortschritte. Das Europäische Parlament stimmte im Juli mit 416 zu 169 Stimmen bei 22 Enthaltungen dafür, Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen. Der Rat hatte seine Position bereits im Dezember 2025 beschlossen.
Die aktuelle Roadmap:
| Zeitpunkt | Geplanter Schritt |
|---|---|
| Juni 2023 | EU-Kommission legt Gesetzesvorschlag vor |
| Oktober 2025 | Vorbereitungsphase der EZB endet |
| Dezember 2025 | EU-Rat legt Verhandlungsposition fest |
| Juli 2026 | EU-Parlament beschließt Verhandlungsposition |
| Ende 2026 | angestrebter Abschluss der EU-Gesetzgebung |
| 2. Halbjahr 2027 | Start des Praxistests |
| 2027–2028 | zwölfmonatiger Pilotbetrieb |
| danach | Auswertung und weitere technische Vorbereitung |
| 2029 | frühestmögliche Ausgabe nach aktueller EZB-Planung |
Für den Pilot wurden bereits 36 Zahlungsdienstleister aus dem Euroraum ausgewählt. Getestet werden unter anderem Zahlungen zwischen Privatpersonen und Zahlungen im Handel – sowohl online als auch ohne Internetverbindung.
Was wäre der digitale Euro überhaupt?
Der digitale Euro wäre keine Kryptowährung und auch kein Stablecoin eines privaten Unternehmens.
Er wäre digitales Zentralbankgeld. Ein digitaler Euro wäre damit eine direkte Forderung gegenüber dem Eurosystem – vergleichbar mit einem Euro-Banknotenwert, nur in elektronischer Form.
Technisch soll das System nach aktuellem Stand nicht auf einer Blockchain laufen. Die EZB plant eine zentrale Settlement-Plattform, übernimmt aber verschiedene technische Prinzipien moderner Distributed-Ledger-Systeme.
Verbraucher würden außerdem kein gewöhnliches Konto direkt bei der EZB erhalten. Der Zugang soll über:
- Banken,
- andere zugelassene Zahlungsdienstleister,
- möglicherweise Poststellen und
- nach der Parlamentsposition auch regulierte Kryptodienstleister
erfolgen.
Bezahlen könnte man per Smartphone oder Karte im Geschäft, online oder direkt an andere Personen.
Der digitale Euro soll auch offline funktionieren
Eine der interessantesten Funktionen ist der Offline-Modus.
Dafür müsste zunächst ein bestimmter Betrag auf dem Smartphone oder einem anderen geeigneten Gerät gespeichert werden. Anschließend könnten zwei Geräte beispielsweise per NFC direkt miteinander bezahlen – ohne Internetverbindung und ohne dass die einzelne Zahlung durch ein zentrales System läuft.
Die EZB untersucht dafür derzeit unter anderem sichere Hardwarebereiche in Smartphones und eSIMs.
Offline-Zahlungen sollen hinsichtlich der Privatsphäre Bargeld besonders nahekommen. Nach aktuellem Konzept wären die konkreten Transaktionsdaten nur Zahler und Empfänger bekannt.
Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zu Bargeld: Geht das Gerät samt Offline-Guthaben verloren, könnte nach der aktuellen Parlamentsposition auch das darauf gespeicherte Geld verloren sein.
Wie anonym wäre der digitale Euro?
Hier muss zwischen online und offline unterschieden werden.
Bei Offline-Zahlungen verspricht die EZB ein Datenschutzniveau ähnlich wie bei Bargeld.
Bei Online-Zahlungen wäre der digitale Euro dagegen nicht anonym.
Die EZB und die nationalen Zentralbanken sollen zwar keine Namen der Zahlenden sehen. Sie würden pseudonymisierte beziehungsweise verschlüsselte Kennungen und Zahlungsinformationen erhalten.
Die Bank oder der jeweilige Zahlungsdienstleister müsste jedoch wissen, wer hinter dem Konto steht. Das ist unter anderem wegen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsregeln erforderlich.
Vereinfacht:
| Zahlungsart | Wer kann die Person identifizieren? |
|---|---|
| Bargeld | grundsätzlich niemand allein aus der Zahlung |
| Digitaler Euro offline | im Wesentlichen Zahler und Empfänger |
| Digitaler Euro online | Zahlungsdienstleister kennt Identität |
| EZB bei Online-Zahlung | soll nur pseudonymisierte Daten sehen |
Europäische Datenschützer sehen dennoch Risiken. EDPB und EDPS kritisierten unter anderem eine mögliche zentrale Datenstelle zur Kontrolle von Guthabenlimits und verlangten klarere Grenzen für Betrugsüberwachung und Datenverarbeitung. Sie schlugen außerdem eine Datenschutzschwelle für kleine Online-Zahlungen vor.
Wie viel digitalen Euro dürfte man besitzen?
Eine Obergrenze soll kommen. Ihre genaue Höhe steht aber noch nicht fest.
Die EZB untersuchte auf Wunsch der europäischen Gesetzgeber verschiedene Modelle zwischen 500 und 3.000 Euro pro Person. Daraus entstand immer wieder die Meldung, das Limit werde 3.000 Euro betragen. Das ist bislang nicht beschlossen.
Der Grund für die Begrenzung liegt vor allem bei den Banken.
Wäre digitales Zentralbankgeld unbegrenzt verfügbar, könnten Kunden in Krisenzeiten große Bankguthaben mit wenigen Klicks in praktisch ausfallsicheres Zentralbankgeld umwandeln. Ein klassischer Bank Run könnte dadurch erheblich schneller ablaufen.
Deshalb sind mehrere Schutzmechanismen vorgesehen:
- begrenztes persönliches Guthaben,
- keine Verzinsung des digitalen Euro,
- automatische Rückleitung überschüssiger Beträge aufs Bankkonto,
- automatische Nutzung des Bankkontos bei Zahlungen oberhalb des Limits.
Wer beispielsweise 2.000 digitale Euro besitzt und ein Auto für 30.000 Euro bezahlt, könnte trotzdem zahlen. Der fehlende Betrag würde automatisch vom verknüpften Bankkonto kommen.
Kann die EZB bestimmen, wofür man sein Geld ausgeben darf?
Nach dem derzeitigen Entwurf: Nein.
Der digitale Euro soll ausdrücklich kein programmierbares Geld sein.
Die EZB dürfte demnach nicht festlegen, dass ein digitaler Euro beispielsweise:
- nur für Lebensmittel ausgegeben werden darf,
- nach einem bestimmten Datum verfällt,
- nicht für Reisen verwendet werden darf oder
- nur bei bestimmten Händlern funktioniert.
Davon zu unterscheiden sind bedingte Zahlungen. Eine Zahlung könnte beispielsweise automatisch erst ausgelöst werden, wenn eine Ware geliefert wurde. Der Nutzer würde diese Funktion jedoch selbst auswählen.
Ob diese Trennung dauerhaft Bestand hat, hängt letztlich vom verabschiedeten Rechtsrahmen ab. Derzeit ist das Verbot programmierbaren Geldes ausdrücklich Teil des Konzepts.
Welche Risiken gibt es tatsächlich?
Auch ohne politische Spekulation bleiben mehrere reale Risiken.
Datenschutz: Online-Zahlungen sind nicht anonym. Zahlungsdienstleister müssen Nutzer identifizieren, und der endgültige Umfang der Datenverarbeitung wird erst mit dem finalen Gesetz und der technischen Umsetzung feststehen.
Cyberangriffe: Eine europaweite digitale Zahlungsinfrastruktur wäre ein attraktives Angriffsziel. Die EZB selbst nennt Cyberangriffe ausdrücklich als Risiko und plant mehrfache Serverregionen und regelmäßige Angriffssimulationen.
Bankenstabilität: In Krisenzeiten könnte die Möglichkeit, Bankeinlagen schnell in Zentralbankgeld umzuwandeln, Kapitalabflüsse beschleunigen. Genau deshalb sind Haltelimits vorgesehen.
Technische Abhängigkeit: Bargeld funktioniert ohne Smartphone, Software oder Stromversorgung beim Nutzer. Beim digitalen Euro müssen Geräte, sichere Hardware und technische Infrastruktur funktionieren – auch wenn der Offline-Modus einen Teil dieses Problems abfedern soll.
Kosten: Die EZB schätzt die Entwicklungskosten derzeit auf rund 1,3 Milliarden Euro. Nach Einführung werden jährliche Betriebskosten von etwa 320 Millionen Euro erwartet.
Wird Bargeld abgeschafft?
Nach aktuellem Rechtsrahmen: Nein.
Parallel zur Verordnung über den digitalen Euro arbeitet die EU sogar an einer Verordnung, die Verfügbarkeit und Akzeptanz von Bargeld ausdrücklich schützen soll.
Bargeld und digitaler Euro sollen beide gesetzliche Zahlungsmittel sein. Bürger sollen grundsätzlich selbst wählen können, welche Form sie verwenden.
Auch beim digitalen Euro selbst soll keine Nutzungspflicht für Verbraucher bestehen.
Auf Händlerseite sieht es anders aus: Wer bereits andere digitale Zahlungsmittel akzeptiert, müsste nach der aktuellen Parlamentsposition grundsätzlich auch den digitalen Euro annehmen. Für bestimmte Selbstständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen sind Ausnahmen vorgesehen.
Was steht noch nicht fest?
Trotz der fortgeschrittenen Planung sind mehrere wichtige Fragen offen:
- die endgültige Höhe des Guthabenlimits,
- der endgültige Gesetzestext,
- genaue Datenschutz- und AML-Regeln,
- die endgültige technische Umsetzung,
- Haftung bei Offline-Problemen und Doppelzahlungen,
- Details zur Vergütung von Banken und Zahlungsdienstleistern,
- der tatsächliche Starttermin.
Vor allem ist eines noch nicht passiert: Die EZB hat die Ausgabe des digitalen Euro nicht beschlossen.
Wenn das Gesetz wie geplant Ende 2026 verabschiedet wird, folgt ab 2027 der Praxistest. Eine mögliche Einführung im Jahr 2029 ist damit inzwischen eine konkrete Roadmap – aber noch kein feststehender Starttermin.
Der digitale Euro befindet sich also nicht mehr in einer frühen Ideenphase. Gesetzgebung, technische Infrastruktur und Pilotprojekte sind weit fortgeschritten. Gleichzeitig stehen einige der politisch entscheidenden Punkte – insbesondere Guthabenlimit, Datenschutzdetails und endgültige Ausgestaltung – noch nicht endgültig fest.
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